Lärmdämmung

Der Lärm, der z.B. durch eine Kreissäge entsteht, kann auf verschiedene Arten gedämmt werden. Grundsätzlich sollte Lärm möglichst vermieden werden, statt ihn später zu mindern. Aktive Lärmdämmung bzw. aktiver Lärmschutz ist die Minderung direkt am Verursacher, also an der Kreissäge. Zum Beispiel könnte der Motor akustisch besser mit schallabsorbierenden Materialien abgeschirmt werden, um die Schallleistung der Kreissäge zu minimieren. Wenn dies nicht möglich ist, könnten einige Arbeitsbereiche mit Schallschutzwänden abgetrennt werden, um nicht alle Mitarbeiter mit dem Lärm der Kreissäge zu belasten. Dadurch wird die Schallausbreitung reduziert.

Als letzte Möglichkeit ist der passive Schallschutz direkt am Immissionsort (dem Messort der Lärmbelastung) zu sehen. Beim Beispiel Kreissäge fällt darunter das Tragen von Gehörschutz. So kann der Bediener der Kreissäge sein Gehör selber schützen. Dabei hat er die Wahl zwischen verschiedenen Gehörschutzarten: Kapselgehörschutz, kleine Schaumstoffstöpsel oder individuell angefertigten Gehörschutz. Die Schallschutzfenster der Tischlerei oder der umliegenden Nachbarn sind ebenfalls passive Maßnahmen zur Lärmdämmung.

Lärmdämmung wird zusätzlich noch in Luft- und Trittschalldämmung unterschieden. Trittschalldämmung spielt bei Wohnhäusern eine  wichtige Rolle, damit man nicht jeden Schritt auf dem Parkett vom Nachbarn aus der Etage über sich hört. Dies kann durch spezielle Hartschaummatten reduziert werden, die unter das Parkett, Fliesen oder den Teppich gelegt werden.